Der Beitragsschutz schützt vor Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sprich es erfolgen keine Anpassung des Beitrags aufgrund von:
• Veränderung der Regionalklasse
• Veränderungen der Typklasse
• Neukalkulationen nach der allgemeinen Schaden- und Kostenentwicklung
Nicht vom Beitragsschutz erfasst sind die Regelungen betreffend dem "Schadenfreiheitsrabatt-System", heißt der Beitrag kann sich je nach Schadenverlauf ändern.
Bei schadenfreiem Verlauf zum Gunsten, aber bei einem belastenden Schaden zum Ungunsten des Versicherungsnehmers.
Nicht vom Beitragsschutz umfasst sind die Regelungen betreffend "Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands".
Dies bedeutet das der Beitrag weiterhin angepasst werden wird, wenn sich z.B. der Fahrerkreis oder die jährliche Fahrleistung entgegen der ursrünglichen Angaben geändert haben.